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Trieschweg 43, 5033 Buchs
Wir bieten im Umkreis von 50 km rund um Buchs AG Heckenschnitt, Baumschnitt, Fällungen mit Klettertechnik, Rasenansaat, Vertikutierarbeiten, Gartenzaunbau, Sichtschutz, Pflege von Grünanlagen, Entsorgungsarbeiten sowie Renovierungs- und Bauallrounder-Leistungen wie Maler- und Bodenverlegearbeiten an. Unser Leistungsspektrum erstreckt sich ausserdem auf Trockenbau, Dämmungen und Renovierungen von Wohn- und Geschäftsgebäuden. In den Kantonen Aargau, Solothurn und Zürich führen wir Bauprojekte aus, die von Umbauten bis zu Sanierungen, Raumgestaltung reichen.
Trieschweg 43, 5033 Buchs
TT Garten und Bau GmbH
Liebe Nachbarn und Kunden aus Trieschweg 43, 5033 Buchs,
wir sind Ihr zuverlässiger Partner für alle Garten- und Baumarbeiten in unmittelbarer Nähe. Unsere Dienstleistungen umfassen einen professionellen Heckenschnitt sowie einen sorgfältigen Baumschnitt. Falls erforderlich, bieten wir auch Fällungen von Bäumen mit Klettertechnik an.
Ob regelmäßige Pflegearbeiten oder einmalige, grössere Einsätze – unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen Ihnen in Buchs zur Verfügung. Wir stehen für Qualität und Engagement in der Region.
Für ein individuelles Angebot oder Fragen rufen Sie uns an oder besuchen Sie unsere Website.
Website: https://tt-bau.ch/
Telefon: 078 264 31 37
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Frage: Bieten Sie nur Dienstleistungen in Trieschweg an?
Antwort: Ja, wir konzentrieren uns ausschliesslich auf den Bereich Trieschweg 43, 5033 Buchs.
2. Frage: Wie lange dauert ein typischer Baumschnitt oder Heckenschnitt?
Antwort: Die Dauer hängt von der Grösse und dem Zustand des Baums oder der Hecke ab. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
3. Frage: Muss eine Fällung immer auf Bestellung erfolgen?
Antwort: Nein, wir führen Fällungen auch als regelmäßige Wartungsarbeit durch, um gefährliche oder kranke Bäume zu entfernen.
4. Frage: Können Sie auch während der Mittagszeit oder am Wochenende erreichbar sein?
Antwort: Wir bemühen uns, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten Termine wahrzunehmen. Eine Terminvereinbarung ist empfohlen.
5. Frage: Muss ich eine Anzahlung für die Arbeit zahlen?
Antwort: Gerne erstellen wir Ihnen nach Absprache ein schriftliches Angebot. Bei grösseren Arbeiten kann eine Anzahlung vereinbart werden.